Finnland. Die finnisch-russische Grenze ist seit knapp drei Jahren komplett geschlossen. Um auch illegale Grenzübertritte zu verhindern, sind inzwischen insgesamt 200 Kilometer Zaun an den wichtigsten Punkten fertiggestellt worden, vor allem im südlichen Teil. Darüber berichtete Yle (finnisch, englisch, schwedisch). Einzelne versuchen es trotzdem, durch die Wildnis von Russland nach Finnland zu kommen.
Seit Finnland seine Grenzen im Dezember 2023 schloss, war es dort ruhig. Davor hatte es eine Phase gegeben, in der Menschen aus Drittländern ohne Visum und auf Fahrrädern von den russischen Grenzern durchgelassen wurden und in Finnland um Asyl ansuchten, insgesamt rund 1300 Personen. Die finnische Regierung bewertete dies damals als eine Hybridoperation Russlands, um Finnland zu destabilisieren, Grenzschließung und Zaunbau sollen dem vorbeugen.
1340 Kilometer Grenze
Die finnisch-russische Grenze ist 1340 Kilometer lang und verläuft größtenteils durch Wildnis. An manchen Stellen ist grundsätzlich möglich, diese zu queren. Um das zu verhindern – und diesen Teil besser zu überwachen – hat Finnland nun insgesamt 200 Kilometer Zaun errichtet. Die Abschnitte sind dort, wo eine mögliche Querung am wahrscheinlichsten wäre: 140 Kilometer zwischen Virolahti und Parikkala am südlichen Ende, etwa 35 Kilometer in Nordkarelien sowie etwa 25 Kilometer in Kainuu und Inari. Der Zaun ist 4,5 Meter hoch und davor befindet sich ein breiter, fahrbarer Weg. Der Zaunbau inklusive der verwendeten Überwachungstechnik kostete 356 Millionen Euro. Die finnische Innenministerin Mari Rantanen verwies dabei auch auf die Verpflichtung Finnlands an der Außengrenze des Schengengebiets.
Vereinzelte Grenzquerungen durch die Wildnis
Tatsächlich versuchen es einzelne immer wieder, durch die Wildnis aus Russland nach Finnland zu kommen. Zuletzt handelte es sich dabei um eine Person, die bei Joensuu die Grenze querte. Andere versuchten es in Soumussalmi und Ilomantsi. Alle haben Asyl in Finnland beantragt. Sie alle fielen nun auch unter die neue Screening-Vorschrift der EU.
Pushback-Gesetz soll zum zweiten Mal verlängert werden
Um gegen massenhafte illegale Einreisen vorgehen zu können, hatte das finnische Parlament 2024 das sogenannte Grenzsicherungs-Gesetz, auch Pushback-Ausnahmegesetz genannt, verabschiedet. Es war damals sehr umstritten gewesen, da eigentlich jeder Person eine individuelle Prüfung seiner Asylgründe zusteht. Es wurde bisher nicht angewendet, aber soll gerade zum zweiten Mal verlängert werden.
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