Die Frage des Wahlrechts ist möglicherweise nicht die erste, über die man nachdenkt, wenn man Pläne hat, in ein anderes Land zu ziehen. Früher oder später aber taucht sie auf. Die nordischen Länder sind dabei deutlich großzügiger als beispielsweise Deutschland: Wer länger bleibt, darf auf kommunaler Ebene wählen – unabhängig vom Herkunftsland. Überblick über „wer darf wann wo was“ – alle Angaben gelten für Personen über 18 Jahre.
Schweden

Wahlkampf vor der jüngsten Wahl in Schweden, wo gleichzeitig kommunal, regional und in den Riksdag gewählt wurde
Wer als Staatsbürger eines EU-Landes ins EU-Land Schweden zieht und sich dort anmeldet, hat dort praktisch „sofort“ das Wahlrecht auf kommunaler und regionaler Ebene. Dies gilt auch für Staatsbürger aus den nordischen Nicht-EU-Ländern Norwegen und Island. Wer eine andere Staatsbürgerschaft hat oder staatenlos ist, muss mindestens drei Jahre lang in Schweden seinen Wohnsitz haben, um dort auf kommunaler und regionaler Ebene wählen zu dürfen. (Quelle: Valmyndigheten)
Finnland
Staatsbürger eines EU-Landes haben auch das Wahlrecht auf kommunaler und regionaler Ebene im EU-Land Finnland. Auch Staatsbürger der nordischen Nicht-EU-Länder Island und Norwegen können auf kommunaler Ebene ihren politischen Willen ausdrücken. Andere Staatsbürger müssen zwei Jahre ununterbrochen ihren Wohnsitz in Finnland gehabt haben, bevor sie auf kommunaler und regionaler Ebene wählen dürfen. Stichtag für das Wahlregister ist jeweils 51 Tage vor dem Wahltag. Quelle vaalit.fi.
Norwegen
Staatsbürger eines anderen nordischen Landes (Schweden, Island, Dänemark und Finnland) dürfen in Norwegen auf kommunaler und regionaler Ebene wählen, wenn sie rechtzeitig, d.h. am 30. Juni des Wahljahres, registriert sind. Alle anderen Staatsbürger haben das kommunale und regionale Wahlrecht nach drei Jahren ununterbrochenem Wohnsitz in Norwegen. (Quelle regjeringen.no) Achtung: Dies gilt nur für Festland-Norwegen, nicht für Spitzbergen. Auf Spitzbergen ist es für Ausländer grundsätzlich nicht mehr möglich, durch einen Aufenthalt das kommunale Stimmrecht zu erwerben, und andere nordische Staatsbürger haben auch keine Vorteile.
Island
Staatsbürger eines anderen nordischen Landes (Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland) dürfen auf Island auf kommunaler Ebene mit wählen. Staatsbürger anderer Länder erhalten das kommunale Wahlrecht nach drei Jahren ununterbrochenem Wohnsitz auf Island (Quelle Skra.is)
Dänemark
In Dänemark dürfen Staatsbürger eines EU-Landes, eines anderen nordischen Landes (nicht-EU-Länder Island und Norwegen) oder britische Staatsbürger auf kommunaler und regionaler Ebene wählen, wenn sie ihren Wohnsitz in Dänemark haben. Alle anderen Staatsbürger dürfen auf kommunaler und regionaler Ebene wählen, wenn sie ihren Wohnsitz mindestens vier Jahre ununterbrochen in Dänemark, auf den Färöern oder Grönland hatten. (Quelle borger.dk)
Grönland
In Grönland dürfen diejenigen kommunal wählen, die seit mindestens sechs Monate in Grönland ihren Wohnsitz haben und Staatsbürger des Königreich Dänemarks sind. Staatsbürger anderer Länder müssen außerdem mindestens drei Jahre im Königreich Dänemark (Dänemark, Färöer, Grönland) ihren Wohnsitz gehabt haben (Quelle sullissivik.gl)
Färöer
Auf den Färöern dürfen ausländische Staatsbürger kommunal wählen, wenn sie seit drei Jahren dort ihren Wohnsitz haben. (Quelle utlendingastovan.fo)
Alle Angaben beziehen sich wohlgemerkt auf die Wahlen auf kommunaler und regionaler Ebene. Die Wahlen zu den jeweiligen nationalen Parlamenten ist den Staatsbürgern vorbehalten.
Der Weg zur Staatsbürgerschaft dauert deutlich länger und ist auch schwieriger, siehe Überblick in Höhere Anforderungen für Einbürgerung – jetzt auch in Schweden




